Gebühren

Die Notargebühr für Amtshandlungen ist durch die Notargebührenordnung festgelegt. Die Gebühr ist entweder als Festgebühr, Rahmengebühr oder abhängig vom Geschäftswert festgelegt.

Die Gebühr für die von der Notarin erbrachten amtlichen Dienstleistungen wird im Einzelfall vereinbart.

Für die Vollziehung von Eintragungen in das Grundbuch, Güterrechtsregister, Handelsregister u.a. ist die im Gesetz über Staatsgebühren vorgesehene Staatsgebühr zu entrichten.

Wir erteilen gerne Auskunft über Notar- und Staatsgebühr.